Veröffentlicht am 03. August 2026
Mieterwechsel 2026: Wohnung zwischen Auszug und Neuvermietung
Mieterwechsel richtig organisieren: Checkliste für Vermieter, Übergabetermine, Reinigung und rechtliche Anforderungen — mit Experten-Tipps aus Braunau.

Einstieg: Worum geht es und für wen?
Das Wichtigste einfach erklärt
Worauf es in der Praxis ankommt
Häufige Fehler und wie man sie vermeidet
Darum zu Aktiv Clean
Schritt-für-Schritt-Anleitung
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Schritt 1: Auszugsübergabe prüfen
Gehen Sie am Tag nach dem Auszug systematisch durch alle Räume: Notieren Sie, welche Möbel noch da sind, welche Gegenstände der Mieter mitgenommen hat (auch Gardinen?), und wo Verschmutzungen oder Schäden sichtbar sind. Fotografieren Sie alle Räume im Originalzustand. Das hilft später, zwischen Reinigungsaufgaben und Reparaturen zu unterscheiden. Besonders wichtig: Fenster, Licht, Wasser, Heizung testen — funktioniert noch alles?
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Schritt 2: Kleine Arbeiten vor der Übergabegereinigung delegieren
Wenn Reparaturen nötig sind (Risse, Flecken in der Decke, fehlerhafte Griffe, Beschädigungen an Türen), lassen Sie diese VOR der professionellen Reinigung von einem Handwerker beheben. Sonst muss der Reinigungsbetrieb um beschädigte Flächen herumararbeiten. Auch alte Gardinen und Vorhänge sollten entfernt, Regale demontiert und grobe Verschmutzungen entfernt sein — damit die Reinigungsfachkräfte effizient arbeiten können.
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Schritt 3: Termin mit der Reinigungsfirma planen
Vereinbaren Sie einen Besichtigungstermin mit einer professionellen Gebäudereinigung wie Aktiv Clean aus Braunau — nicht per Telefon, sondern vor Ort. Nur so kann die Reinigungsfirma realistisch schätzen, wie lange die Grundreinigung dauert und was sie kostet. Eine typische Übergabegereinigung dauert je nach Wohnungsgröße und Zustand zwischen 6 bis 20 Stunden. Sie erhalten einen verbindlichen Fixpreis vor Auftragsbeginn.
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Schritt 4: Reinigung dokumentieren und neue Mieter vor Übergabe einweisen
Nach der Grundreinigung machen Sie mit dem Reinigungsbetrieb Fotos des sauberen Zustands — diese schützen Sie rechtlich bei späteren Beanspruchungen. Geben Sie die Wohnung erst frei, wenn Sie selbst noch einmal alles kontrolliert haben. Bei neuen Mietern vereinbaren Sie einen klaren Übergabetermin und einen Wohnungsschlüssel-Übergabetermin — mit Fotos vorher und nachher, auch zur Absicherung gegen spätere Verschleißreparaturen.
Häufig gestellte Fragen
Ist der Vermieter verpflichtet, die Wohnung nach einem Mieterwechsel zu reinigen?
Ja. Das österreichische Mietrecht verpflichtet den Vermieter, die Wohnung bei Mietbeginn so herzurichten, dass sie zum Wohnen geeignet ist. Das gilt auch nach einem Mieterwechsel. Eine Übergabegereinigung ist nicht freiwillig, sondern Vermietersache. Was genau geleistet werden muss, hängt vom Zustand nach dem Auszug ab — ob eine einfache Reinigung reicht oder zusätzlich Reparaturen nötig sind, zeigt sich vor Ort.
Wie lange dauert eine Übergabegereinigung?
Das hängt von Wohnungsgröße und Zustand ab. Eine 60-Quadratmeter-Wohnung in gutem Zustand braucht etwa 8 bis 12 Stunden, eine 100-Quadratmeter-Wohnung mit starkem Verschleiß kann 16 bis 20 Stunden dauern. Ein Besichtigungstermin mit einer Reinigungsfirma zeigt schnell, wie lange die konkrete Arbeit dauert und was sie kostet.
Kann ich die Übergabegereinigung selbst machen?
Selbst putzen spart Geld, kostet aber viel Zeit und Eigenaufwand — und oft zeigen sich Mängel erst, wenn neue Mieter wohnen. Eine professionelle Grundreinigung mit Fachkräften arbeitet systematisch, materialsschonend und mit der richtigen Ausrüstung. Sie erhalten Gewissheit, dass die Wohnung wirklich verkehrsfähig ist, und sparen sich Nacharbeiten.
Wer trägt die Kosten für Reparaturen und wer für die Reinigung?
Grobe Schäden (Risse, Kratzer, Feuchtigkeitsflecken) sind Reparaturfall des Vermieters — das kostet extra. Die Übergabegereinigung ist eine regelmäßige Leistung und wird separat berechnet. Ein Besuch vor Ort klärt, was zum Gewerk Reinigung gehört und was der Handwerker machen muss. Beides sollte VOR der Freigabe an neue Mieter erledigt sein.
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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information rund um Reinigung und Gebäudepflege. Für ein verbindliches Angebot zu Ihrem Objekt ist eine Besichtigung vor Ort nötig. Rechtliche Angaben ohne Gewähr.